Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Website ist ein virtueller Informationsstand von „Die Buch-Macher“ und deren Produktpalette. Das Downloaden und Ausdrucken von Texten und Bildern, sowie der graphischen Elemente ist nur zum persönlichen respektive privaten und damit nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Für eine Vervielfältigung des Inhaltes in Publikationen jeglicher Art ist eine schriftliche Zustimmung seitens „Die Buch-Macher“ zwingend nötig.

Die Inhalte dieser Website wurden in aller Sorgfalt recherchiert und überprüft. Sollten dennoch Fehler oder Unschärfen darin enthalten sein, übernimmt „Die Buch-Macher“ bezüglich Richtigkeit sowie Aktualität ihrer Website keine Haftung für etwaige Einbußen oder Schäden, die aufgrund der Verwendung in Teilen falschen oder mangelhaften Darstellungen und Formulierungen auf dieser Website entstanden sind.

„Die Buch-Macher“ können auf ihrer Website Inhalte, Fotos und Grafiken löschen, umformulieren oder ändern, wobei auch eine zeitweilige oder auch endgültige Einstellung der Website rechtens ist. Diese Änderungen werden dem Kunden mitgeteilt. Sollte der Kunde nicht innerhalb der nächsten 10 Werktage gegen diese Änderungen Einspruch einlegen, gelten die Änderungen als angenommen.

Die Links auf der Website „Die Buch-Macher“ führen ausschließlich auf Seiten, deren Inhalte kontrolliert wurden. Sollten diese Inhalte nach der Verlinkung verändert oder eingestellt werden, so liegt dies im Verantwortungsbereich des jeweiligen Betreibers, weshalb auch keine Haftung für diese Inhalte übernommen wird.

 Die in weiterer Folge angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von „Die Buch-Macher“ sind für jegliche schriftliche oder mündliche Vereinbarung mit einem Kunden bindend.

  • Angebote von „Die Buch-Macher“ sind stets unverbindlich.
  • Änderungen dieser Vereinbarung nach Vertragsabschluss treten nur in Kraft, wenn diese von „Die Buch-Macher“ schriftlich akzeptiert wurden. Dies gilt ebenso für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden.
  • Wenn im gesetzten Fall einer der angeführten Punkte in einer Vertragsvereinbarung rechtsumwirksam sein sollte, bleiben die übrigen Punkte jedoch weiterhin rechtsverbindlich.

A) Ein Vertragsverhältnis tritt in Kraft, sobald der präsumptive Kunde die Einladung zu einer Konzepterstellung schriftlich oder mündlich ausgesprochen hat, und diese Einladung seitens von „Die Buch-Macher“ angenommen wurde. Damit gelten ab diesem Zeitpunkt die hier angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  • Die von „Die Buch-Macher“ erbrachten Leistungen und aufgebrachten Kosten für das Erstellen des Konzepts werden vom Kunden akzeptiert.
  • Für das Konzept gilt sowohl bei Text, Bildern wie auch den grafischen Elementen das Urheberrechtsgesetz. Als direkte Folge ist dem präsumptiven Kunden eine Weiterverwendung oder auch Bearbeitung respektive Ergänzung dieses Konzepts ohne ausdrückliche Zustimmung seitens „Die Buch-Macher“ nicht erlaubt.
  • Jene Teile des Konzepts, die rechtlich keinen Urheberrechtsschutz genießen, aber dennoch für das Erstellen eines professionellen Konzepts unabdingbar sind, stehen ebenfalls unter Schutz. Dies bezieht sich auf Ideen, Struktur, Design, Layout, Aufbau, inhaltliche Verknüpfung, Kapiteleinteilung, Werbemittel und ähnliches, die das Konzept prägen und damit untrennbar mit dem angestrebten Endprodukt verbunden sind. Dies gilt auch, wenn die angeführten Einbringungen seitens „Die Buch-Macher“ keine Werkhöhe erreichen.
  • Der präsumptive Kunde verpflichtet sich, die im Rahmen des „Die Buch-Macher“ erarbeiten Konzepts dargelegten Ideen und Anregungen außerhalb des noch abzuschließenden Vertragswerk nicht zu verwerten oder zu nutzen, was auch für eine Weiterverwertung Dritter gilt.
  • Sollte der präsumptive Kunde Ideen, die ihm von „Die Buch-Macher“ im Rahmen des Konzepts präsentiert wurden, für seine eigenen Ideen reklamieren, so hat er dies binnen 10 Werktagen nach dem Tag der Konzeptpräsentation schriftlich kundzutun. In diesem Fall müssen der Reklamation auch Beweise für diese Reklamation hinzugefügt werden.
  • Wenn der präsumptive Kunde keinerlei derartigen Einspruch einlegt, anerkennt er bezüglich der Ideen und Anregungen die Urheberschaft seitens „Die Buch-Macher“. Wenn in weiterer Folge der Kunde diese Ideen und Anregungen zur Anwendung bringt, ist eine materielle Vergütung für die Urheber anzuerkennen.

B) Der Vertrag respektive die Auftragsbestätigung definieren den zu erbringenden Umfang von Leistungen seitens „Die Buch-Macher“. Sollte der Kunde nachträgliche Änderungen vorzunehmen wünschen, so ist eine schriftliche Anerkennung dieser Änderungswünsche seitens „Die Buch-Macher“ vonnöten. Die von „Die Buch-Macher“ vorzulegenden Leistungen werden dem Kunden nach terminlicher Vereinbarung zeitgerecht vorgelegt. Sollte binnen fünf Werktagen nach Erhalt der Leistung kein Einspruch seitens des Kunden erfolgen, so gilt dies als vom Kunden angenommen und vollinhaltlich akzeptiert. Dies bezieht sich auf Entwürfe, elektronische Dateien, Abzüge, Texte und Ähnliches.

C) Sollte der Kunde aufgrund unvollständiger oder auch in Teilen falschen Informationen für die „Die Buch-Macher“ einen relevanten Mehraufwand entstehen lassen, beispielsweise die Wiederholung eines bereits durchgeführten Arbeitsganges, so verpflichtet er sich zur Refundierung dieses Mehraufwands und zeichnet ebenso für die entstandene Verzögerung verantwortlich.

D) Die Rechtelage bezüglich jener Dokumente und Arbeitsunterlagen, die vom Kunden bereitgestellt werden, sind vom Kunden auf etwaige Urheber-, Marken, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen.

  • Der Kunde verpflichtet sich zur Garantieleistung, dass diese Dokumente und Arbeitsunterlagen frei, also ohne Rechtsverletzung Dritter gegenüber, eingesetzt werden können.
  • Wenn „Die Buch-Macher“ für die Verwendung von rechtlich geschütztem Material, das vom Kunden bereitgestellt wurde, von Dritten belangt wird, so verpflichtet sich der Kunde, für die entstandenen Schäden, sowohl „Die Buch-Macher“ wie auch dem geschädigten Dritten, vollumfänglich zu haften.
  • Der Kunde verpflichtet sich außerdem, „Die Buch-Macher“ bei allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen und dafür die notwendigen Unterlagen kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

E) „Die Buch-Macher“ behalten sich vor, die mit dem Kunden vereinbarten Leistungen entweder selbst auszuführen oder diese an fachlich fundierte und in aller Sorgfalt ausgewählte Dritte weiterzugeben, wobei dieser Auftrag entweder unter eigenem Namen oder auch im Namen des Kunden erfolgen kann. Sollte die Verpflichtung Dritten gegenüber die Vertragsdauer zwischen dem Kunden und „Die Buch-Macher“ überschreiten, so übernimmt der Kunde diese Verpflichtung, auch im Fall einer zuvor erfolgten Kündigung des Vertrages.

F) Terminansetzungen bekommen erst durch eine schriftliche Formulierung, die auch von „Die Buch-Macher“ schriftlich bestätigt wurde, verbindlichen Charakter. Bei Eintreten von unvorhersehbaren Ereignissen, wie beispielsweise höherer Gewalt, ruhen die Vereinbarungen, bis jene Konstellation nicht mehr der Durchführung im Wege steht. In diesem Fall verlängern sich auch die verbindlichen Fristen, wobei bei einer Verzögerung von mehr als drei Monaten beide Seiten vom Vertrag zurücktreten können. Im Fall einer zeitlichen Verzögerung seitens „Die Buch-Macher“, für die keine unvorhersehbaren Ereignisse als Ursache herangezogen werden können, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, nachdem er schriftlich eine Nachfrist von 10 Werktagen gestellt hat. Wenn diese Frist ohne Leistungserbringung verstrichen ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche auf Schadenersatz werden nur schlagend, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können.

G) Die vorzeitige Auflösung eines Vertrages ist seitens „Die Buch-Macher“ aus folgenden Gründen möglich:

  • Wenn die Leistung aus Gründen, die der Kunde zu verantworten hat, auch nach Verstreichung einer Nachfrist von 10 Werktagen nicht erbracht werden kann.
  • Wenn der Kunde trotz schriftlicher Ermahnung und einer Nachfrist von 10 Werktagen einer wesentlichen Verpflichtung, die sich aus dem Vertrag ergibt, nicht nachkommt. Dies gilt insbesonders für fällig gestellte Rechnungen wie auch für vereinbarte unterstützende Maßnahmen von Relevanz.
  • Bei berechtigten Bedenken an der Bonität des Kunden, wenn weder eine Vorauszahlung erfolgte noch eine Sicherheit hinterlegt wurde.

H) Der Kunde ist zur Vertragsauflösung berechtigt, wenn „Die Buch-Macher“ einen fortgesetzten Vertragsverstoß begehen, der auch nach Verstreichung einer Nachfrist von 10 Werktagen nicht behoben wurde.

I) „Die Buch-Macher“ sind berechtigt, Anzahlungen für anstehende Ausgaben und Leistungen zu verlangen, sowie Zwischenrechnungen zu stellen. Der vollständige Honoraranspruch entsteht bei vollbrachter Leistung, außer wenn dies vertraglich anders vereinbart wurde. Jene Leistungen, die im Vertrag nicht expressis verbis angeführt sind, werden gesondert abgegolten, was auch für die Barauslagen seitens „Die Buch-Macher“ gilt.

  • Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
  • Sollte sich eine Überschreitung der veranschlagten Kosten um mehr als 20 % abzeichnen, was sich vor allem auf Kostenvoranschläge Dritter wie beispielsweise Druckereien bezieht, weisen „Die Buch-Macher“ den Kunden darauf unverzüglich hin. Wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen schriftlich Einspruch erhebt oder eine kostengünstigere Variante präsentiert, gilt die Kostenüberschreitung als akzeptiert.
  • Wenn der Kunde ohne Absprache mit „Die Buch-Macher“ in Arbeit befindliche Aufträge ändert oder einstellt, so hat er die diesbezüglich angefallenen Kosten seitens „Die Buch-Macher“ zu refundieren. In diesem Fall hat der Kunde „Die Buch-Macher“ auch bezüglich Ansprüche Dritter schad- und klaglos zu halten. Damit erwirbt der Kunde jedoch nicht die Nutzungsrechte an noch nicht ausgeführten Konzepten und Entwürfen, die an „Die Buch-Macher“ zurückzugeben sind.

J) Das Honorar ist mit Rechnungserhalt fällig, was auch für die Weiterverrechnung von Barauslagen oder sonstiger Aufwendungen gilt. Etwaige Abzüge kommen nur bei ausgewiesener schriftlicher Vereinbarung zu tragen. Bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung, sowie der weiters angeführten Kosten erlangt der Kunde kein Eigentumsrecht an der ihm gelieferten Ware, dieses verbleibt bei „Die Buch-Macher“.

  • Bei Zahlungsverzug übernimmt der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen, wie auch gegebenenfalls die Kosten für die Mahnung und das rechtsanwaltliche Mahnschreiben.
  • Bei Zahlungsverzug können „Die Buch-Macher“ des Kunden sämtliche für den Kunden erbrachten Leistungen mit sofortiger Wirkung fällig stellen.
  • Bei Zahlungsverzug behalten sich „Die Buch-Macher“ das Recht vor, anstehende Leistungen erst nach Rechnungsbegleich zu erbringen. Die im gesetzten Fall mit gebotener Verzögerung erbrachten Leistungen sind vom Kunden in weiterer Folge dennoch vollumfänglich zu begleichen.
  • Im Fall einer Ratenvereinbarung behalten „Die Buch-Macher“ das Recht vor, bei Zahlungsverzug eines Teilbetrages alle weiteren offenen Rechnungen mit sofortiger Wirkung fällig zu stellen.
  • Der Kunde darf eigene Forderungen gegen Forderungen seitens „Die Buch-Macher“ nur aufrechnen, wenn dies einer schriftlichen Abmachung entspricht.

K) Nach vollumfänglicher Zahlung des Honorars, sowie etwaiger Barauslagen und Nebenkosten ist der Kunde berechtigt, die erbrachten Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Vorab beruht die Nutzung auf einem Leihverhältnis, das jederzeit widerrufen werden kann. Für eine Nutzung über die Vertragsvereinbarung hinaus ist die ausdrückliche und schriftliche Zustimmung seitens „Die Buch-Macher“ zwingend nötig. Dies gilt ebenso für konzeptionelle Arbeiten seitens „Die Buch-Macher“, auch wenn diese nicht urheberrechtlich geschützt sind, wie auch für die Verwendung bearbeiteter respektive veränderter Leistungen seitens „Die Buch-Macher“. Der Kunde haftet gegenüber „Die Buch-Macher“ für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

L) „Die Buch-Macher“ dürfen auf ihrer Website, sowie auf Schriftstücken auf den Kunden mit Namen und Logo als Referenz verweisen, wenn dies der Kunde nicht schriftlich untersagt. „Die Buch-Macher“ dürfen auf allen entstandenen Produkten, sowie bei allen im Zuge des Projekts eingesetzten Werbemaßnahmen und -mitteln unentgeltlich auf ihre Urheberschaft hinweisen.

M) Mängel hat der Kunde innerhalb der nächsten fünf Werktage nach Lieferung zu schriftlich beanstanden. Sollte dies nicht erfolgen, ist seitens des Kunden ein etwaiger Schadenersatz- oder Gewährleistungsersatz ebenso wie eine Irrtumsanfechtung nicht rechtens. Sollte die Mängelbeanstandung bzw. Mängelrüge berechtigt sein und rechtzeitig erfolgen, wird seitens „Die Buch-Macher“ dieser Mangel zeitnah behoben. Die Dauer für die Mängelbehebung orientiert sich am Umfang des Mangels.

  • Sollte eine Mängelbehebung seitens „Die Buch-Macher“ nicht möglich oder zeitlich nicht durchführbar sein, so treten für den Kunden die gesetzlich vereinbarten Minderungsrechte in Kraft.
  • Der Kunde haftet für die Rechtmäßigkeit jene Inhalte, die er „Die Buch-Macher“ zur Verfügung gestellt, frei – oder vorgeben hat.
  • Die Überprüfung der rechtmäßigen Zulässigkeit bezüglich der zu erbringenden Leistungen seitens „Die Buch-Macher“ fällt in den Verantwortungsbereich des Kunden. Dies betrifft vor allem die Bereiche Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht.
  • Der Kunde besitzt ein Jahr ab erbrachter Leistung bzw. ab Erhalt der Lieferung das Recht auf Regress.
  • Der Kunde kann sich sechs Monate ab erbrachter Leistung bzw. ab Erhalt der Lieferung auf die Gewährleistungsfrist berufen.
  • Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten.
  • Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

N) Sollte ein tatsächlicher Schaden entstanden sein, kann der Kunde binnen sechs Monaten, nachdem der Schaden festgestellt wurde, Ansprüche auf Schadenersatz erhaben. Danach verfällt dieser Anspruch. Schadenersatzansprüche können nur bis zur Höhe des Netto-Auftragswerts gestellt werden.

  • Wenn die Hinweispflicht seitens „Die Buch-Macher“ erfüllt worden ist, wird jegliche Haftung für allfällige Schadenersatzforderungen ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Wenn die Hinweispflicht seitens „Die Buch-Macher“ erfüllt worden ist, hat der Kunde „Die Buch-Macher“ bezüglich Prozesskosten, Kosten von Urteilsveröffentlichungen, eigene oder fremde Anwaltskosten, sowie für etwaige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter schad- und klaglos zu halten.
  • Leichte Fahrlässigkeit schadet nicht, weshalb in diesem Fall keine Haftungsansprüche gegenüber „Die Buch-Macher“ entstehen. Den Beweis einer groben Fahrlässigkeit hat der Kunde zu erbringen.

O) Der Vertrag zwischen dem Kunden und „Die Buch-Macher“, sowie die daraus resultierenden Rechte und Pflichten, orientieren sich ebenso wie die beidseitigen Ansprüche ausschließlich am österreichischen materiellen Recht.

  • Das UN-Kaufrecht kommt ebenso wie die Verweisungsnormen des österreichischen materiellen Rechts nicht zu tragen.
  • Erfüllungsort ist der Sitz von „Die Buch-Macher“. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
  • Der Gerichtsstand für allfällige Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Kunden und „Die Buch-Macher“ bezüglich des Vertrags befindet sich, falls vertraglich nicht anders vereinbart, am Sitz von „Die Buch-Macher“ respektive dem dort zuständigen Gerichtsstand.
  • „Die Buch-Macher“ behalten sich das Recht vor, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.